Kündigung wurde letztlich anerkannt
Im Juli 2015 hat Herr F. einen Vertrag für 12 Monate mit der Firma EMS-Fitness Station GmbH abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten, musste er aus gesundheitlichen Gründen seine Mitgliedschaft bei dem Unternehmen kündigen. Nachdem Herr F. der Firma EMS-Fitness Station GmbH eine schriftliche Kündigung sowie auch ein ärztliches Attest im Februar 2016 versendete, wurde ihm geantwortet, dass der Vertrag erst im Juni 2016 ablaufen wird. Der Konsument konnte nicht nachvollziehen, wieso er bis Ende Juni 2016 den Mitgliedsbeitrag zahlen soll, wenn er die Anlagen des Unternehmens nicht benutzen kann. Zusätzlich teilte Herr F. mit, dass ihm bei Vertragsabschluss das Entgelt in Höhe von ca. € 15,- pro Woche bekanntgegeben wurde, also ein Betrag in Höhe von € 60,- pro Monat. Völlig überrascht musste der Konsument feststellen, dass die Firma EMS-Fitness Station GmbH monatlich ein Betrag in Höhe von ca. € 73,- von seinem Konto abbuchte, der zusätzliche Betrag in Höhe von € 13,- sei eine Abgeltung für die Abnutzung der Geräte. Hilfesuchend wandte sich Herr F. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit sein Anliegen veröffentlicht wird.
Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes uns seiner Presseabteilung konnte eine für Herr F. teilweise zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nachdem der Konsument erneut sein ärztliches Attest dem Unternehmen versendet hat, wurde die Kündigung angenommen, jedoch wurden die geleisteten Beträge für die Abnutzung der Geräte nicht zurückerstattet.