Über Facebook ein Rezept angeschaut - Forderung erhalten?
Gegenüber Frau L. wurde seitens der B2B Web Consulting GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin wollte sie auf www.facebook.com angezeigtes Rezept ansehen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass doch ein Vertrag zustande gekommen ist, wollte sie diesen aufgelöst haben. Ein Kostenpflichtiger Vertrag war nie erwünscht. Hilfesuchend hat sich Frau L. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da die B2B Web Consulting GmbH bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.