Googeln für Kinder?..Besser als der Ruf!
Im Sommer dieses Jahres seien Frau K. von ihrem Konto ungefähr € 1.700,- durch Google Austria GmbH abgebucht worden, obwohl die Konsumentin keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen habe. Frau K. habe ein einziges Mal eine Version eines Internetspieles, von dem Unternehmen in Anspruch genommen, die Restlichen seien von ihrem minderjährigen Sohn, der mit neun Jahren völlig geschäftsunfähig sei, heruntergeladen worden. Da das Unternehmen die Rückbuchung verweigert habe, habe sich Frau K. an den Konsumentenschutz gewandt. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat man eine positive Lösung des Falles erziehlen können. Google Austria GmbH hat der Konsumentin die Buchungen zu 100 % rücküberwiesen.