Vom Probetraining zur bindenden Vertragsabschluss!
Gegenüber Frau R. ist seitens eines Inkassobüros im Namen der Figur- und Schlankheitsstudio Kirsch GmbH mit einem Schreiben vom November 2014 eine Forderung in Höhe von ca. € 5.500,- geltend gemacht worden. Laut Angaben der Konsumentin ist sie in die Unternehmensräumlichkeiten des Unternehmens gelockt und in Folge eines Probetrainings aufgefordert worden, eine Vereinbarung zu unterzeichnen. Da sie die Leistungen nur für die kostenlose Studie in Anspruch nehmen wollte, hat sie sich in die Irre geführt gefühlt und hinsichtlich des unerwünschten bindenden Vertrages überrumpelt. Zumal Frau B. aus gesundheitlichen Gründen (Schmerzen - Knie) die Leistungen nicht in Anspruch nehmen konnte, hat sie Kontakt mit der Figur- und Schlankheitsstudio Kirsch GmbH aufgekommen, jedoch ohne Erfolg. Da die Konsumentin auch arbeitslos gewesen war, war ihrer Meinung nach ein verständlicher Grund, weshalb ein bindender Vertragsabschluss unerwünscht gewesen war. Hilfesuchend hat sich Frau R. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte doch noch eine, die Frau R. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut dem Inkassobüro wurde die Forderung bereits abgelegt und das Anliegen positiv erledigt. Im Jänner 2016 musste die Konsumentin entsetzt feststellen, dass sie seitens der Figur- und Schlankheitsstudio Kirsch GmbH ein bedingter Zahlungsbefehl erhalten hat.