• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Hinweis nicht gesehen?

Herr Y. hat der Reverse-Retail GmbH neun Kleidungsstücke per Post zugesandt. Laut Angaben des Konsumenten wurde ihm seitens des Unternehmens per E-Mail mitgeteilt, dass die Ware nicht angenommen wird. Herr Y. konnte dies jedoch nicht nachvollziehen, da die Ware seiner Meinung nach in einem guten Zustand ist. Des Weiteren wurden ihm die Kosten der Rücksendung angelastet. Da Herr Y keinen Hinweis in den AGBs des Unternehmens gefunden hat, dass er die Rücksendekosten zu übernehmen hat, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Herrn Y. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die Reverse-Retail GmbH teilte mit, dass auf der Homepage vermerkt ist, dass die Rücksendekosten von den Kunden zu tragen sind, wenn die Artikel nicht dem Markenregister entsprechen. Die Rücksendung des Pakets wurde jedoch auf Kosten des Unternehmens veranlasst.