Echtheitszertifikat für Trauringe
Im Oktober 2015 hat Frau Mag. V. bei der CHRIST Juweliere und Uhrmacher seit 1863 GmbH zwei Trauringe zum Gesamtpreis von ca. € 1.350,- bestellt und bezahlt. Anlässlich des Kaufs hat Frau Mag. V. das Unternehmen CHRIST Juweliere und Uhrmacher seit 1863 GmbH um Übermittlung eines Echtheitszertifikates und einer schriftlichen Aufstellung der Legierungsbestandteile ersucht, jedoch hat sie die begehrten Unterlagen nicht erhalten. Frau Mag. V. hat sich daher veranlasst gesehen, die Information selbst zu besorgen und hat die Zusammensetzung der Trauringe testen lassen. Die Untersuchung, für die Kosten in Höhe von ca. € 50,- angefallen sind, hat ergeben, dass die Legierung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Hilfesuchend hat sich Frau Mag. V. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau Z. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen CHRIST Juweliere und Uhrmacher seit 1863 GmbH teilten mit, dass der Bestellschein als Echtheitszertifikat betrachtet werden soll und dass der einzige prozentuale Anteil der mitgeteilt werden kann und muss, der Edelmetallanteil ist.