Partnervermittlungsvertrag abgeschlossen!
Am 13.08.2015 hat Frau M. mit dem Institut Hollerer einen Partnervermittlungsvertrag abgeschlossen, wobei sie eine einmalige Betreuungsgebühr in Höhe von € 2.640,- geleistet hat. Laut Angaben der Konsumentin ist sie mit den erbrachten Leistungen des Unternehmens unzufrieden gewesen. Da die Konsumentin bei der Erstbetreuung ein Anforderungsprofil betreffend den Wunschpartner ausgefüllt hat, konnte sie nicht nachvollziehen, warum die bisherigen Partnervorschläge in keiner Weise entsprochen haben. Daher ist die Konsumentin davon ausgegangen, dass, da die vier Vorschläge nicht ihrem Wunsch entsprochen haben, es künftig zu keiner Besserung dieser Situation kommen kann. Aufgrund der mangelhaften vereinbarungsgemäße Vertragserfüllung hat sich Frau M. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, den Herrn K. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Laut Angaben der rechtsfreundlichen Vertretung des Unternehmens haben die vier Partnervorschläge den Angaben aus den unterschriebenen Fragebogen entsprochen.