Wir brauchen keine Lohnbestätigung oder doch?
Frau E. habe bei dem Unternehmen AMC HandelsgesmbH Österreich mit Vorbehalt der Bankfinanzierung Produkte zum Prei von € 1.717,- bestellt. Ein Vertreter des Unternehmens sei daraufhin an ihrem Arbeitsplatz erschienen und habe ihr mitgeteilt, dass die Bestellung nicht bearbeitet werden könne, da sie keine Lohnbestätigung für die Finanzierung abgegeben habe, wobei Frau E. bei der Bestellung mehrmals gefragt hätte, ob diese benötigt werde, was seitens des Mitarbeiters verneint worden wäre. Aufgrund der unangenehmen Erscheinung des Vertreters und mangels Gewährung der Finanzierung habe sie schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklärt. Da das Unternehmen diesen nicht akzeptieren wollte, wandte sich Frau E. an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes wurde die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin geklärt, wobei sie eine Stornierungsbestätigung von dem Unternehmen erhalten hat.