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Designer Brautkleid (fast) zerstört?

Frau H. hat der Rudolf Stuhl GesmbH. & Co. KG ihr zweiteiliges Brautkleid zur Reinigung übergeben. Laut Angaben der Konsumentin hat sie bei der Abholung des Kleides festgestellt, dass darauf
Fußabdrücke vorhanden waren. In der Folge hat sie dem Unternehmen das Kleid erneut zur Reinigung übergeben, wobei ihr dieses stark beschädigt bzw. mit sichtbaren Bleichflecken retourniert wurde. Frau H. hat von dem Unternehmen ein Vergleichsangebot in Höhe von € 400,- erhalten, mit dem sie jedoch nicht einverstanden war, da sie das Brautkleid für einen Betrag in Höhe von € 2.600,- erworben hat und es sich dabei um ein von einer Designerin angefertigtes Einzelstück handelt, weshalb auch keine Ersatzlieferung möglich ist. Aufgrund dessen wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Frau H. teilweise zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die Rudolf Stuhl GesmbH. & Co. KG einigte sich schließlich mit der Konsumentin auf eine Entschädigung in Höhe von € 750,- und überwies diesen an Frau H.