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Rücktritt im Fernabsatz nicht anerkannt?

Frau J. hat im März 2015 bei der Editions Atlas S.A. zwei Uhren bestellt. Im April 2015 hat Frau J. ihren Namen geändert, was sie dem Unternehmen auch bekannt gegeben hat. Die Konsumentin ist der Meinung, dass die Namensänderung von der Editions Atlas S.A. womöglich missverstanden und diese als einen neueen Kunden angelegt wurde. Die doppelt gelieferte Ware ist nicht angenommen und alle vier Produkte sind per Post zurückgesendet worden. Daraufhin wurde im September 2015 gegenüber Frau J. seitens der Editions Atlas S.A. eine Forderung in Höhe von € 24,- geltend gemacht. Da die Konsumentin die Forderung jedoch nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes. Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes konnte ein dem Konsumenten Zufriedenstellendes Angebot gemach werden, die Editions Atlas S.A. hat kulanterweise die Forderung ausgebucht und den Rücktritt anerkannt.