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Forderung ohne zufriedenstellende Leistung?

Frau M. habe im September 2015 einen Vermittlungsvertrag für ein Fotoshooting abgeschlossen und diesen nach sieben Tage widerrufen. Frau M. habe nach Widerruf des Vermittlungsvertrages seitens des Unternehmens "Modelmanagement" eine Rechnung für die bereits erbrachten Leistungen in Höhe von € 450,- erhalten. Frau M. sei der Meinung, dass die Fotos unbrauchbar seien bzw. nicht dem in Rechnung gestellten Entgelt entsprechen würden. Nach dem Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung erreicht werden. "Modelmanagement" war bereit auf Kulanz den Vertrag von Frau M. zu beenden und einen Teilbetrag der Forderung zu stornieren.