Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 13 Jahre alt gewesen!
In Oktober 2013 habe die minderjährige Frau S. einen Vertrag mit CVS Fitness GmbH abgeschlossen, wobei kein gesetzlicher Vertreter den Vertrag genehmigt habe. In Februar 2014 habe die Konsumentin den Vertrag gekündigt, jedoch sei die Kündigung von CVS Fitness GmbH nicht anerkannt worden. Hilfesuchend habe sich Frau S. an den Konsumentenschutz gewandt. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung gefunden werden: aus Kulanz wurde der Vertrag von Frau S. beendet und die offene Forderung ausgebucht.