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..zähes Ringen mit Bond, James Bond

Herr J. habe im Herbst 2012 bei "James Bond DB5" ein Abo in Anspruch genommen. Aufgrund der
verspäteten und in letzter Zeit auch fehlenden Lieferungen habe Herr J. kündigen wollen, erhielt aber weiterhin Zeitschriften zugesandt, diese jedoch mit Verspätung. Daher wandte sich Herr J. an den Konsumentenschutz.
Nach langwierigem Schriftverkehr hat es der Konsumentenschutz geschafft eine zufriedenstellende Lösung für den Konsumenten zu erziehlen, "James Bond DB5" hat Herrn J.die ganzen Beträge der letzten zwei Jahre zurückerstattet.