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Menü bestellt jedoch nicht vollständig geliefert

Frau S. ist langjährige Kundin der Akakiko Restaurant-Entwicklungs GmbH. Laut Angaben der Konsumentin würden Teile der von ihr bestellten Menüs mehrmals fehlen. Seitens der Lieferfirma ist ihr jedoch keine Möglichkeit gegeben worden, das gelieferte Menü noch vor dessen Bezahlung zu kontrollieren. Währen der Lieferung hat Frau S. öfters das Call Center des Unternehmens kontaktiert, jedoch ist der Lieferant nicht bereit gewesen zu warten und nahm das Menü zurück. Da Frau S. das Verhalten nicht nachvollziehen konnte und sich in ihren Rechten als Kunde beschnitten fühlte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Frau S. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die Akakiko Restaurant-Entwicklungs GmbH und der Lieferant teilten der Konsumentin mit, dass der Chef des Lieferunternehmens persönlich für die fehlenden Teile haften werde bzw. diese umgehend Nachgeliefert werden würden. Jedoch dürfen keine Behältnisse, vor Bezahlung, geöffnet werden, da diese verschweißt seien und sowieso der Inhalt des Produktes auf der Packung beschrieben sei.