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Hochzeitsfotograf hat einen Tag vor der Hochzeit abgesagt

Dabei sollte es einer der schönsten Tage des Lebens werden. Im Sommer 2015 hat Frau D. geheiratet. Mit den Hochzeitsvorbereitungen hat sie schon ein Jahr zuvor begonnen und das Unternehmen Jure Vukadin Photography mit der Verewigung der Hochzeit in Bild beauftragt sowie dafür eine Anzahlung in Höhe von ca. 400,- geleistet. Für den Fall der Fälle, wurde vereinbart, dass bei Ausfall des Unternehmens von diesem ein Ersatzfotograf beigestellt wird. Am Tag vor ihrer Hochzeit hat Frau D. jedoch erfahren, dass weder Jure Vukadin Photography, noch der Ersatzfotograf kommen werden. Mitten in den letzten Hochzeitsvorbereitungen musste kurzfristig ein anderer Fotograf beauftragt werden, welcher dementsprechend ein weitaus höheres Honorar (um ca. € 1.300,- teurer) bei eingeschränkterem Leistungsumfang verlangt hat. Nach der Hochzeit wollte Frau D., dass ihr das Unternehmen die Anzahlung zurückerstattet und den durch die teurere Ersatzvornahme entstandenen Schaden ersetzt. Da sie mit dem Unternehmen auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte sich Frau Mag. D. an den Konsumentenschutz Verband. Nach Vermitteln des Konsumentenschutz Verbandes konnte keine, die Frau D. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Jure Vukadin Photography bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.