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Telefonisch etwas anderes vereinbart?

Frau D. habe im Sommer 2015 das Unternehmen Aufsperrdienst Richter, Inh. Janos Richter, angerufen, da sie ihren Hausschlüssel verloren habe und ihre Wohnung nicht mehr betreten habe können. Obwohl telefonisch ein Betrag in Höhe von € 200,- vereinbart worden sei, habe sie jedoch nach der Aufsperrung eine Rechnung in Höhe von über € 380,- erhalten. Weiters sei das neu eingebaute Schloss vom Mitarbeiter des Unternehmens ausgebaut worden, nachdem er erfahren habe, dass nicht mit Bargeld bezahlt würde. Aufgrund dieses Geschehens wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen war nicht bereit zu dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen bzw. dem Konsumentenschutz oder der Konsumentin zu antworten.