Trotz Bestätigung der Schwangerschaft wurden Kontoabbuchungen getätigt!
Frau T. habe aufgrund ihrer Schwangerschaft die Fitnessleistungen von CVS Fitness GmbH nicht mehr in Anspruch nehmen können, weshalb sie im Mai die Bestätigung in der Filiale vorbeigebracht habe. Da laut der Unterlagen der geplante Geburtstermin im Jänner 2015 sei sollte, konnte die Konsumentin die monatlichen Kontoabbuchungen ab Juni nicht nachvollziehen. Hilfesuchend wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach dem Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, und zwar, CVS Fitness GmbH hat den Vertrag aufgelöst.