Kostenaufstellung nicht nachvollziehbar
Gegenüber Frau S. wurde seitens der PARSHIP GmbH mit Schreiben vom 28.06.2015 eine Forderung in Höhe von € 538,80 geltend gemacht. Die Konsumentin hat am 26.12.2014 mit dem Unternehmen einen auf 6 Monate befristeten Vertrag über eine Premium-Mitgliedschaft zum Preis von € 98,- abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie ihre Kündigung nicht fristgerecht eingereicht, weshalb der Vertrag automatisch verlängert wurde. Zusätzlich hätte sich der Vertrag laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur um die jeweils vertraglich vereinbarte Laufzeit verlängern sollen, somit um 6 Monate. Auch der Preis für die Dauer der Vertragsverlängerung musste, wie vereinbart, € 98,- betragen. Da die Konsumentin die erhaltene Forderung nicht nachvollziehen konnte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: das Guthaben in Höhe von € 239,40 wurde auf dem von Frau S. gewählten Zahlungsweg ausgezahlt.