Kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen, ohne Informationen zu erhalten?
Gegenüber Herrn S. wurde seitens dem Europa Reise- Automobil- und Touringclub e.K. eine Forderung in Höhe von € 36,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er im Mai 2015 bei einem GTI-Treffen ein von dem Unternehmen vorgelegtes Formular unterschrieben. Ihm wurde zudem mitgeteilt, dass er die Tuning-Card 14 Tage kostenfrei testen kann und daraufhin einen schriftlichen Vertrag erhalte, welchen er abschließen bzw. ablehnen kann. Herr S. hat erst mit Erhalt der Rechnung festgestellt, dass er angeblich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen hat, ohne davor einen Vertrag oder jegliche Informationen zu erhalten. Da Herr S. in keinster Weise auf die Entgeltlichkeit der Mitgliedschaft hingewiesen wurde und von dem Unternehmen nie die Annahme des Antrages bzw. eine Vertragsausfertigung erhalten hat, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich, da seiner Meinung nach, kein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte eine, Herrn S., zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der Europa Reise- Automobil- und Touringclub e.K. teilte mit, dass die geltend gemachte Forderung storniert wurde.