Keine Kündigungsbestätigung erhalten, jedoch weitere Forderung
Anfang Jänner 2014 hat Frau S. mit dem Unternehmen CVS Fitness GmbH eine Nutzungsvereinbarung getroffen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie die o.g. Vereinbarung am 15.02.2015 schriftliche gekündigt. Da Frau S. keine Bestätigung seitens des Unternehmens erhalten hat, ist sie davon ausgegangen, dass der Vertrag zum 15.03.2016 enden würde. Trotz dessen wurde gegenüber Frau S. Mitte Juli 2016 eine Forderung in Höhe von ca. € 70,- geltend gemacht. Da die Konsumentin den Erhalt der Forderung nicht nachvollziehen konnte und sie nicht bereit war für Leistungen zu bezahlen, die sie nicht in Anspruch genommen hat, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau S. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass der Vertrag aus Kulanz als beendet gilt.