Forderungen an die falsche Adresse übermittelt
Gegenüber Herrn S. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der AustriaSat GmbH eine Forderung in Höhe von € 340,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er im April 2013 einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen. Herr S. hat diesem im Jänner 2015 telefonisch seine neuen Kontodaten sowie E-Mail-Adresse bekannt gegeben. Dennoch wurden von dem Unternehmen in weiterer Folge Schreiben an eine falsche Adresse gesendet, was für den Konsumenten nicht nachvollziehbar war, da dem Unternehmen alle Daten bekannt waren. Daraufhin hat Herr S. eine Forderung in Form eines Postauftrages erhalten, wobei er weder von dem Unternehmen noch von dem Inkassobüro Informationen hierfür erhalten konnte. Da Herr S. das Unternehmen ersuchen wollte einer Abschlagszahlung in Höhe von € 100,- zuzustimmen, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte eine, Herrn S., zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die AustriaSat GmbH ließ über das Inkassobüro mitteilen, dass der Abschlagszahlung zugestimmt werde, welche seitens des Konsumenten anschließend beglichen wurde.