Weiter Weg zum Training
Herr D. hat im September 2012 mit der "LIFE Line @ Riverside Fitness GesmbH" eine Nutzungsvereinbarung für das Fitnessstudio in der Breitenfurterstraße 372-380, 1230 Wien, getroffen. Der Konsument hat das Fitnessstudio aufgrund der unmittelbaren Nähe zu seinem damaligen Wohnort besucht, daher war es ihm nach dem Umzug im Oktober 2014 nicht zumutbar, das Training fortzusetzen. Seit Anfang des Jahres 2014 hat der Konsument die Filiale nicht mehr besucht und den Vertrag im Oktober 2014 auch gekündigt, jedoch ohne eine, für ihn zufriedenstellende Antwort seitens des Unternehmens erhalten. Daher wandte sich Herr D. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung
konnte keine, für Herrn D. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen "LIFE Line @ Riverside Fitness GesmbH" bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.