Lotto kann auch Forderung bedeuten
Mitte Juni 2015 wurde gegenüber Frau M. seitens eines Inkassobüros im Namen der Weblotto24 eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin wurde sie im August 2014 seitens des Unternehmens telefonisch kontaktiert. Dabei sei sie überlistet worden bzw. soll der Mitarbeiter von Weblotto24 das Alter der Konsumentin ausgenutzt habe, um sie für die Zustimmung zu Vertragsabschluss zu bewegen. Da seitens der Frau M. zu keinem Zeitpunkt ein Vertrag erwünscht war, konnte sie den Erhalt der Forderung nicht nachvollziehen. Die Konsumentin fühlte sich durch das Verhalten und die Vorgehensweise des Unternehmens getäuscht und in die Irre geführt, da das Unternehmen seit September 2014 monatliche Beträge in Höhe von ca. € 70,- ohne Erlaubnis von ihrem Konto abgebucht hat. Aus den o. g. Gründen wandte sich Frau M. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau M. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das betreibende Inkassobüro ließ nach Rücksprache mit der Weblotto24 mitteilen, dass der Inkassovorgang zurückgezogen bzw. das Mahnverfahren eingestellt wurde.