Keine Zahlung bedeutet nicht Kündigung
Im Juni 2015 hat Herr G. der BOXING & MMA LINZ ein Schreiben mit einer Forderung in Höhe von ca. € 1.020,- erhalten. Laut Angaben des Konsumenten hat er eine 12-monatige Mitgliedschaft zu einem
monatlichen Beitrag in Höhe von ca. € 35,- mit Beginn Mitte Oktober 2012 abgeschlossen. Herr G. hat zwei Beiträge geleistet und daraufhin das Training aufgrund gesundheitlicher Beschwerden nicht mehr besuchen können. Der Konsument konnte zudem die Höhe der Forderung nicht nachvollziehen, da 12-monatige Bindung vereinbart war und somit seiner Meinung nach maximal ein Betrag in Höhe von ca. € 420,- offen sein konnte. Aufgrund dessen wandte sich Herr G. wandte hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte hier keine, den Herrn G. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die BOXING & MMA LINZ ließ über seine rechtsfreundliche Vertretung mitteilen, dass die Mitgliedschaft auf unbestimmte Dauer, mit einem 12-monatigen Kündigungsverzicht, abgeschlossen wurde. Da die Mitgliedschaft nicht gekündigt wurde, war diese nach wie vor aufrecht. Es wurde einer Ratenvereinbarung zu monatlich je € 100,- zugestimmt. Da der Vertrag des damals minderjährigen Konsumenten vom Obsorgeberechtigten genehmigt wurde, war das Unternehmen zu keiner anderen Lösung bereit.