Pfusch auf Gottes Acker?
Zu Jahresbeginn 2015 hat Frau H. die Grabsteine Resch GmbH mit der Errichtung eines Grabdenkmales zum Preis von beinahe € 2.500,- beauftragt und eine Anzahlung geleistet. Kurze Zeit später hat die Konsumentin bemerkt, dass die Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden und viele Mängel im Zusammenhang mit der Errichtung des Grabes auftraten, welche sie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung reklamiert hat. Da das Unternehmen jeglichen Kontakt abgebrochen habe, kam sie mit ihrem Anliegen zum Konsumentenschutz Verband Österreich um dies zu Veröffentlichen. Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung ist letztendlich eine positive Einigung erzielt worden. Das o. g. Unternehmen hat sich letztendlich gemeldet und kulanter Weise die Anzahlung zurückerstattet.