Der Konsument führte aus, dass seine Jahresabrechnung (von August 2021 bis September 2022) wesentlich überhöht ausgefallen wäre, da er von Dezember 2021 bis August 2022 überhaupt nicht zuhause gewesen war und deshalb in diesem Zeitraum kein Warmwasser verbraucht wurde. Bei der Stromabrechnung erhielt er eine Gutschrift, aber bei den Wärmekosten eine Nachzahlung von rund € 1250,- ,weiters wurde er betreffend Wärme auf € 480,- alle 2 Monate eingestuft. Aufgrund seines bisherigen Verbrauches erschien dies dem Konsumenten wesentlich überhöht und er versuchte zunächst selbst Aufklärung bei der Wien Energie GmbH (Wärme) sowie bei der ista Österreich GmbH zu erlangen. Da der Konsument von den Unternehmen unterschiedliche Auskünfte erhielt wie etwa Ablesefehler, Schreibfehler etc., die aber zu keinem sicheren Ergebnis bzw. zu einer Rechnungskorrektur führten, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten der Wien Energie GmbH (Wärme) die Schilderungen des Konsumenten inklusive den von ihm erstellten Belegfotos nochmals dar. Darauf hin wurde nach Angaben des Konsumenten sein Vorjahresverbrauch um 2/3 reduziert, da er belegen konnte, durch lange Zeiträume nicht zu Hause gewesen zu sein. Der Konsument bedankte sich herzlich für die Bemühungen des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung.