Am 31.10.2022 kündigte Frau S. ihrem bisherigen Stromanbieter Grünwelt Energie GmbH. Erst durch die Jahresabrechnung des neuen Stromanbieters wurde die Konsumentin darauf aufmerksam, dass sie von der Grünwelt Energie GmbH noch keine Endabrechnung erhalten hatte. Die Konsumentin urgierte per Email am 02.02.2023 und erhielt die Antwort, dass bei Grünwelt Energie GmbH ein Rechnungsstopp verhängt wäre, sie dennoch die Abrechnung demnächst erhalten werde. Am 20.02.2023 ersuchte die Konsumentin die Endabrechnung telefonisch zu urgieren, aber innerhalb von 90 Minuten nahm den Anruf niemand entgegen. Als sie am 08.03.2023 schließlich jemanden erreichte, der sie jedoch wieder um weitere 14 Tage vertröstete, wandte sie sich schließlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung forderten die Grünwelt Energie GmbH nochmals auf, die Endabrechnung zu erstellen und der Konsumentin zu übermitteln. Auch der Konsumentenschutz Verband Österreich erhielt zunächst mehrfach die Antwort, dass es aufgrund der aktuellen Situation derzeit zu Engpässen bei der Erreichbarkeit vom Kundenservice und zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anfragen kommen könne. Nach mehrfacher Urgenz wurde der Konsumentin schließlich die Endabrechnung übermittelt und ein Restguthaben überwiesen.