Rechnung für die eigene Ersatzsicherung
Die betagte Mutter von Frau F. wird in ihrer Wohnung von einer Pflegerin betreut. Im Oktober erhielt Frau F. einen Anruf der Pflegerin, dass der Strom in der Wohnung ausgefallen sei, sie könne ihn selbst nicht wieder einschalten. Frau F. bat sie daraufhin, einen Elektriker zu Rate zu ziehen und die Pflegerin kontaktiere mit Zustimmung den SKI 24h Service. Am Telefon wurde auf Nachfrage bezüglich der anfallenden Kosten lediglich von € 35,- Betriebskosten pro Stunde gesprochen. Der Mitarbeiter des Unternehmens, der dann in der Wohnung ankam, werkte in etwa 20 Minuten, wobei er unter Anderem eine der Sicherungen mit einer im Sicherungskasten verwahrten Ersatzsicherung austauschte. Als er der Pflegerin nach Abschluss der Arbeiten die Rechnung überreichte, traf diese fast der Schlag, da die Forderung nun, statt der erwarteten € 35,- pro Stunde, plötzlich € 430,- ausmachte. Nach eingehender Prüfung musste Frau F. auch feststellen, dass ihre eigene, zum Einsatz gelangte Ersatzsicherung als Materialkosten aufgeführt wurde. Da ihr diese Rechnung als absolut nicht gerechtfertigt schien und sie auf ihre Beschwerde bei der Wirtschaftskammer die Auskunft erhielt, dass das Unternehmen momentan gar keine Gewerbeberechtigung habe, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Problem nicht zur Zufriedenheit von Frau F. gelöst werden. SKI 24h Service erklärte auf Nachfrage, die verrechneten Preise seien für einen Notdienst durchaus angemessen.