Als im Oktober 2017 ihre Gasthermenheizung nicht funktionierte, rief Frau A. den Notdienst der S.N.T. Installationstechnik e.U. zur Hilfe. Dieser empfahl Frau A. nach kurzer Prüfung der Anlage den Austausch der Therme und erstellte einen Kostenvoranschlag über € 2.500,- . Nach Beginn der Arbeiten teilte er der Konsumentin jedoch mit, dass das ursprünglich vorgesehene Austauschgerät nicht passen würde. Man müsse ein anderes Modell einbauen, wodurch sich die Kosten auf € 3.800,- erhöhen würden. Als Frau A. nach Abschluss der Arbeiten das Ergebnis endlich in Ruhe begutachten konnte, musste sie jedoch entsetzt feststellen, dass sie nicht nur keine Bedienungsanleitung erhalten hatte. Das Gerät war so unglücklich montiert, dass es sowohl einen Teil der Kaminputztür verdeckte, als auch ein Öffnen der Bedienklappe durch die vorbeiführende Gasleitung verhindert wurde. Durch dieses Bild verunsichert, ließ die Konsumentin die neue Therme durch den Rauchfangkehrer und den örtlichen Installateur begutachten. Beide stellten der Arbeit der S.N.T. Installationstechnik e.U. kein gutes Zeugnis aus. Die Arbeit sei nicht fachgerecht durchgeführt worden und das verbaute Gerät entspräche nicht mehr den gesetzlichen Voraussetzungen. Da außerdem auch der Kamin beschädigt worden war und die Gaszulieferung wegen Gefahr in Verzug gesperrt worden war, wandte sich Frau A. an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte keine für Frau A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Auch auf wiederhole Nachfrage und Kontaktaufnahme durch die Presseabteilung war die S.N.T. Installationstechnik e.U. für eine Stellungnahme in der Sache bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.