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Der Leidtragende ist der Kunde

Mitte Jänner 2016 wurde der Durchlauferhitzer des Herrn S. gegen einen gebrauchten seitens des Unternehmens S.N.T. Installationstechnik e.U. zum Preis von ca. € 600,- ausgetauscht. Laut Angaben des Herrn S. stellte sich im Nachhinein heraus, dass das Gerät defekt war. Daraufhin wurde seitens des Unternehmens die Reparatur verweigert. Darum hat der Konsument ein anderes Unternehmen mit der Reparatur des Gerätes beauftragt. Dem Herrn S. entstanden Kosten in Höhe von ca. € 150,-. Weiters ließ der Konsument mitteilen, dass die Meldung des Gerätes seitens des Unternehmen an dem Netzbetreiber nicht getätigt wurde. Zusätzlich hat sich Herr S. bei der Innung des Unternehmens erkundigt und erfahren, dass die S.N.T. Installationstechnik e.U. über keine Gewerbeberechtigung verfügt. Als Herr S. sich diesbezüglich bei dem Unternehmen gemeldet hat, wurde ihm mitgeteilt, dass das Unternehmen seitens des Mitarbeiters betrogen wurde. Da der Konsument nicht nachvollziehen konnte, wieso er deswegen die Kosten dafür bezahlen sollte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen auch auf mehrere Anfragen der Presseabteilung bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.