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Mangelhafte Reparaturarbeiten?

Frau M. hat im November 2015 die Firma SHD Installations Technik e.U. mit der jährlichen Prüfung Ihrer Gastherme beauftragt. Da die Wartungsarbeiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden bzw. ungefähr acht Minuten gedauert haben, wurde der Konsumentin seitens des Unternehmens eine Heizkörperspülung angeboten, welche sie angenommen hat. Nach ca. drei Wochen wurde die Heizkörperspülung durchgeführt und die Therme dabei beschädigt. Laut Angaben der Konsumentin war eine Spülung nicht notwendig bzw. hatte die Therme nach der Wartung bis zur Spülung einwandfrei funktioniert. Frau M. teilt uns weiter mit, dass sie für beide Einsätze der Firma SHD Installations Technik e.U. einen Betrag in Höhe von ca. € 400,- geleistet hat, obwohl die Gastherme nach den durchgeführten Arbeiten nicht mehr betriebsbereit war. Die Konsumentin hat dadurch das Vertrauen in die Firma SHD Installations Technik e.U. vollkommen verloren und wandte sich für die Reparatur an ein anderes Unternehmen. Hilfesuchend hat sich Frau M. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt, da die Einsätze der Firma SHD Installations Technik e.U. erfolglos waren und die Mängel letztlich von einer anderen Firma behoben werden mussten, wobei Frau M. den geleisteten Betrag in Höhe von € 406,- zurückhaben möchte. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau M. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Nach der Kontaktaufnahme mit der Firma SHD Installations Technik e.U. wurde uns bis Redaktionsschluss keine Antwort bezüglich der Angelegenheit der Konsumentin gegeben.