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Montagspelletheizung zu Wochenendpreis gekauft, greift die Gewährleistung nur sporadisch?

Herr P. hat sich im Sommer 2013 bei der "STREBELWERK GmbH" eine nagelneue Pelletheizung zum Preis von beinahe € 12.000,- gegönnt. Da diese viele Mängel aufwies, hat er damit nichts als Ärger gehabt. Mehrere Reparaturversuche haben fehlgeschlagen, der Letzte sollte obendrein noch mit € 600,- zu Buche schlagen, obwohl für die Anlage laut Angaben des Herrn P. noch Gewährleistung besteht. Damit nicht genug. Der schon drei Mal ausgetauschte Schneckenmotor rattert und knattert erneut. Von so viel Pech verfolgt, und da das Unternehmen die Reparaturen nicht mehr kostenlos durchführen möchte, hat sich Herr P. entschlossen, da die Pelletheizung offenbar eine Fehlkonstruktion ist, die Wandlung des Kaufvertrages zu initiieren und ist damit zum Konsumentenschutz Verband gekommen. Nach Vermitteln des Konsumentenschutz Verbandes konnte keine für Herrn P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen "STREBELWERK GmbH" bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.