An wen wende ich mich in Zukunft?
Mitte letzten Monats habe es einen Stromausfall gegeben, sodass das Haus von Frau T. sowie zwei andere dadurch beeinträchtigt worden seien. Da es sich an dem besagten Tag, um einen Sonntag gehandelt habe, und somit keinen Mitarbeiter des Stromanbieters "Wiener Netze GmbH" habe erreichen können, sei die Konsumentin verpflichtet gewesen einen Notdienst zu rufen. Dadurch seien ihr leider Kosten in Höhe von ca. € 300,- entstanden. Da jedoch der Stromanbieter Frau T. nicht darüber informiert habe, was genau die Ursache für den Stromausfall gewesen sei und wer dafür verantwortlich sei, damit sie die entstandenen Kosten reklamieren könne, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes hat "Wiener Netze GmbH" die Konsumentin kontaktiert, ihr die Sachlage dargelegt sowie die Rückerstattung des Betrages für die Elektrikerrechnung zugesagt.