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Systemfehler eingestanden - Schaden restlos behoben

Frau M. habe seit Juni des Jahres 2015 mit "Verbund AG" einen Vertrag über die Energieversorgung in
ihrer Wohnung abgeschlossen. Während ihres Urlaubs sei sie von ihrer Vermieterin per E-Mail informiert
worden, dass es in ihrer Wohnung zur Abschaltung der Stromzufuhr gekommen sei. Infolge dessen sei es zur Zerstörung des Kühlschrankes sowie zum Verderben sämtlicher darin befindlichen Lebensmittel gekommen. Damit kam sie zum Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist der Komplettschaden behoben worden. "Verbund AG" hat nicht nur den Kühlschrank sondern auch den Wiederbeschaffungswert der Lebensmittel sowie die Reinigungskosten getragen.