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Pauschale zum Wartungsvertrag

Mitte August 2014 hat Herr B. mit das Unternehmen Allgas Volkmann GmbH einen Wartungsvertrag abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten wurde der Vertrag zum Pauschalpreis von ca. € 150,- abgeschlossen. Des Weiteren ließ Herr B. mitteilen, dass er für die Jahr 2014 und 2015 überhöhte Beträge in Höhe von ca. € 230,- bzw. € 170,- zahlen musste. Ihm wurde für diese Jahre mehr als vereinbart verrechnet, obwohl nie nennenswerte Ersatzteile nötig waren. Dementsprechend fühlte sich der Konsument durch die Vorgehensweise und das Verhalten des Unternehmens getäuscht und in die Irre geführt und wandte sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass die abgeschlossene Wartungsvereinbarung eine Pauschale hinsichtlich Arbeitszeit und Wegzeit ist. Weiters wurden die Kostenaufstellung beschrieben und schließlich ließ das Unternehmen mitteilen, dass die Wartungsvereinbarung Ende August 2015 seitens des Konsumenten gekündigt wurde und seitens des Unternehmens storniert wurde. Herr B. ließ mitteilen, dass er mit dem Unternehmen nichts mehr zu tun haben möchte, ist und bleibt aber sehr enttäuscht über die horrenden Summen bzw. die Zusammensetzung und die Rechtfertigung der Höhe der Pauschale.