Missverständniss aufgeklärt
Gegenüber Herrn K. sei seitens "Wien Energie - Fernwärme Wien GmbH" eine Forderung in Höhe von € 64,- geltend gemacht worden. Dem Konsument sei in keiner Weise bekannt, worum es sich genau handeln solle, da alle Rechnungen immer korrekt bezahlt worden seien. Hierbei handle es sich insbesondere um einen Betrag für die Raumheizung in Höhe von € 49,-, bei welchem der Konsument sich nicht sicher sei, ob es als Teilzahlung für das Jahr 2015 zu sehen sei. Sollte es so sein, wäre der Konsument natürlich bereit, diesen als Teilzahlung monatlich zu begleichen. Unsicher über diese Forderung wandte sich Herr K. hilfesuchend an dem Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat sich "Wien Energie - Fernwärme Wien GmbH" gemeldet und alle Unklarheiten beseitigt. Es handelt sich tatsächlich um eine Teilzahlung welche auch der Konsument anstandslos bezahlen wird.