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Vereinbarung oder Kulanz ?

Frau S. habe sich für einen Sprecher- und Synchronsprecher-Kurs sowie für einen Kurs für Visagist und Hairstylist bei Deutsche POP Die Akademie für Musik- und Medienbranche angemeldet. Laut Angaben von Frau S. habe sie einen Betrag in Höhe von € 1.495,- für den Visagist und Hairstylist Kurs zurückerstattet bekommen. Der Konsumentin sei es jedoch aufgrund einer Erkrankung nur möglich gewesen den Sprecher-Kurs kurzzeitig zu besuchen, wobei sie den Synchronsprecher-Kurs gar nicht besucht habe. Laut Angaben von Frau S. habe sie mit dem Unternehmen vereinbart den Kurs einvernehmlich zu verschieben, da sie die anderen Kurse aufgrund ihrer Krankheit nicht mehr antreten habe können. Frau S. habe zusätzlich noch einen Betrag in Höhe von € 2.000,- zurückerstattet wollen, da sie keinen der anderen Kurse besucht habe sowie der Restbetrag ihrer Meinung nach für die aliquote Nutzung für den Sprecher-Kurse reichen würde. Da sie jedoch keine Lösung mit dem Unternehmen finden konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau S. gefunden werden. Deutsche POP Die Akademie für Musik- und Medienbranche teilte mit, dass schon der Betrag in Höhe von € 1.495,- aus Kulanz rückerstattet worden wäre, da dass Attest zu spät übermittelt wurde und somit kein weiteres Entgegenkommen möglich ist.