Koch oder Fahrlehrer?
Mitte Oktober 2016 hat Herr N. bei dem Unternehmen WIFI - Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien wegen einer Ausbildung zum Fahrlehrer nachgefragt und wollte sich informieren, ob er den Kurs zum Fahrlehrer über die Unterstützung des AMS machen kann. Dabei sei er von dem Unternehmen dazu verleitet, sich für einen Kurs zum Fahrlehrer anzumelden, der schon begonnen hatte. Laut Angaben des Konsumenten hatte er am nächsten Tag diesen Kurs storniert und es sei ihm mitgeteilt worden, dass er einen anderen Kurs über das AMS buchen konnte, was er auch gemacht hat. Ihm, gegenüber wurde dann eine Forderung in Höhe von ca. € 420,- geltend gemacht, welche er nicht nachvollziehen konnte. Daraufhin wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn N. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die WIFI - Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien ließ in erster Linie mitteilen, dass bei dem Unternehmen keine Stornierung von Herrn N. für den gebuchten Kurs "Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/-in - Einführungskurs" eingegangen sei. Des Weiteren ließ das Unternehmen mitteilen, dass dem Konsumenten schon einmal entgegengekommen ist, indem einen Nachlass von 50 % auf die offene Forderung gewährt wurde. Abschließend ließ das Unternehmen mitteilen, dass es keine Buchung für den Diplomlehrgang "Ausbildung zum/zur diätisch geschulten Koch/Köchin" vorliege. Herr N. war aber weiterhin der Meinung, dass er nicht ordentlich behandelt wurde. Das Unternehmen hat aber keine Stornierung der Forderung anbieten können.