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Frühzeitige Auflösung des Vertrages

Frau V. hat sich bei dem Unternehmen Stimmfabrik zwecks Ausbildung zur Sängerin angemeldet. Laut Angaben der Konsumentin wurde sie während der Ausbildung von der Kursleiterin beleidigt. Aus diesem Grund war für sie nicht mehr zumutbar, die Kurse weiterhin in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich hat sie den Vertrag bei dem Unternehmen zwei Mal versucht zu kündigen, jedoch ohne Erfolg, Da sie den Vertrag aufgrund der Beleidigungen frühzeitig beendet wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.

Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau V. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: Laut Angaben des Unternehmens war das Verhalten von Frau V. in der Ausbildungsklasse mehrmals destruktiv und hat eine negative Einwirkung auf die Gruppe gehabt. Trotz dies wurde der Konsumentin die Möglichkeit gegeben, sich weiterhin zu entwickeln. Ohne dazu verpflichtet zu sein, hat sich das Unternehmen bereit erklärt der Konsumentin einen Restbetrag in Höhe von € 140,- für das nicht in Anspruch genommenes Coaching zu erstatten.