Geschwister-Rabatt nicht mehr gültig?
Im August 2014 hat Herr P. seine zwei Töchter zur Betreuung bei Abendstern Kinderbetreuungsverein Brigittenau angemeldet. Laut Angaben des Konsumenten hat ihm der damalige Direktor des Vereins versichert, dass seine jüngste Tochter deren Kindergarten in Form eines Geschwister-Rabatts kostenlos besuchen darf. Daher wurde auch eine gewisse Seite aus dem Vertrag nicht ausgefüllt, da es kein Beitrag eingetragen wurde. Zusätzlich hat das Unternehmen von Anfang an für den Vertrag mit bezüglich der jüngsten Tochter keine Beiträge verlangt. Nun hat der Konsument den Vertrag für beide Töchter per Ende Juli gekündigt, wobei man ihm, was er nicht nachvollziehen konnte und überraschend fand, nun Zahlungserinnerungen für die jüngste Tochter gesendet hat. Da Herr P. dieses Anliegen geklärt haben wollte, hat er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben des Kinderbetreuungsvereins wurde Familie P. über die Änderungen informiert, wobei diese die Änderungen nur telefonisch zugestimmt haben und persönlich zu dem ausgemachten Gespräch nicht erschienen sind. Laut Angaben des Herrn P. hat er mehrmals beim Kinderbetreuungsverein angerufen, wobei ausgemacht wurde, dass man bei den vertraglichen Vereinbarung bleiben wird. Bis Redaktionsschluss wollte der Kinderbetreuungsverein Herrn P. nicht entgegenkommen.