Arbeitskleidung doch zurück
Herr A. sei vom 13.11.2015 bis 15.11.2015 bei dem Unternehmen Simacek Facility Management Group GmbH beschäftigt gewesen. Laut Angaben des Konsumenten, hat er den Abrechnungsbeleg erhalten, jedoch konnte den Abzug für die Arbeitskleidung nicht nachvollziehen. Herr A. wollte betonen, dass er die Arbeitskleidung am 16.11.2015 zurückgegeben hat. Hilfesuchend wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn A. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Simacek Facility Management Group GmbH hat bestätigt, dass der Konsument in der Abteilung für Bewachung beschäftigt war. Nach Überprüfung des Sachverhaltes hat das Unternehmen dem Konsumenten den Betrag in Höhe von ca. € 120,- überwiesen und hat sich für die irrtümliche Abbuchung entschuldigt.