Geklärt
Frau B. habe im Laufe des Jahres 2014 eine Haushaltsversicherung bei "ERGO Versicherung AG" abgeschlossen. Da sie nun für diesen Versicherungsvertrag keine Verwendung mehr habe, habe sie per FAX die Kündigung diesbezüglich an das Versicherungsunternehmen gesendet, jedoch keine Antwort erhalten. Zusätzlich seien ihr die Prämien weiterhin verlangt worden. Daher wandte sich Frau B. an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat "ERGO Versicherung AG" einen Fehler eingesehen, die Forderung ausgebucht und folglich den Vertrag storniert.