Gekündigte Kapitalversicherung....letztendlich gekündigt
Frau M. habe am 01.05.2004 eine Kapitalversicherung mit Gewinnbeteiligung bei "WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group" abgeschlossen, die sie form- und fristgerecht zum 30.04.2014 gekündigt habe. Leider seien ihr nach Beendigung der Versicherungslaufzeit, entsprechend den Lohnzetteln, weitere Beträge monatlich abgebucht worden. Danach sei eine neuerliche Kündigung zum 01.01.2015 an o.g. Unternehmen übermittelt, welche zunächst akzeptiert worden sei, danach jedoch sei der Kündigungstermin auf den 30.04.2015 verlegt worden. Enttäuscht über diese Vorgehensweise kam Frau M. damit zum Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat sich "WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group" zunächst auf die Schweigepflicht gegenüber Dritten bezogen, der Konsumentin aber sämtliche zu viel getätigte Überweisungen zurückerstattet und die Kapitalversicherung rückwirkend zum 01.05.2014 storniert.