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Deckung der Rechtsschutzversicherung

Am 07.08.2012 habe Frau K. eine Rechtsschutzversicherung bei dem Unternehmen ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs - AG abgeschlossen. Frau K. habe eine Forderung in Höhe von € 2.120,- von einer rechtsfreundlichen Vertretung eines Unternehmens erhalten, mit welcher sie zur umgehenden Zahlung aufgefordert worden sei, da ansonsten Klage gegen sie eingereicht werden würde. Laut Angaben von Frau K. sei die Forderung seitens des Unternehmens jedoch nicht korrekt erstellt worden. Frau K. habe sich an die ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs – AG gewandt um die Deckungszusage zu erhalten, jedoch lehnte das Unternehmen die Deckung ab, weshalb sich Frau K. an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung für Frau K. erreicht werden. ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs – AG stellte die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Versicherungsnehmerin unter Kostendeckung.