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Geklärt

Vor ein paar Monaten habe der vierjährige Sohn von Frau G. beim Spielen den Ticketautomaten eines T-Mobile Shops umgeworfen. Aufgrund des Sturzes sei der Ticketautomat beschädigt worden. Nun sei der Konsumentin gegenüber eine Forderung von über € 1.000,- hinsichtlich der Reparatur geltend gemacht worden. Angesichts dessen, dass sich der Vorfall in einer öffentlich zugänglichen Räumlichkeit ereignet habe, und da der Ticketautomat nicht ordnungsgemäß am Boden verschraubt worden gewesen sei, sei Frau G. damit nicht einverstanden gewesen, den Betrag zu bezahlen und wandte sich daher an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde die Konsumentin darüber informiert, dass die Versicherung von "T-Mobile Austria GmbH" den Schaden übernommen hat.