Der Flug in die "Stadt der Liebe" blieb zum Glück ohne Folgen
Herr Dipl.- Ing. R. habe im Hochsommer des Jahres 2014 eine Reise von Wien nach Paris gebucht und dabei mit "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" zwei Reiseversicherungen nur für diesen Flug abgeschlossen. Da ihm ein knappes Jahr danach, ohne sein Einverständnis, von seinem Konto erneut zwei Abbuchungen getätigt worden seien und er der Meinung sei, dass eine einseitige Vertragsverlängerung ungültig sei, kam er damit zum Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes, hat "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" die weiteren Verträge rückwirkend storniert und die Forderung gegen Dipl. - Ing. R. zurück genommen