Versicherung und Forderung storniert
Ende Januar 2014 hat Herr S. eine Reise für zwei Personen nach Paris gebucht und dabei mit dem Unternehmen "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" zwei Reiseversicherungen (Rücktrittversicherung, Urlaubsgarantie/Reiseabbruch, Krankenversicherung, Notfallversicherung, Gepäckversicherung) abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten hat er zwar eine schriftliche Bestätigung dieser Reiseversicherungen, sonst aber keine weiteren Unterlagen, auch keine Versicherungspolizze erhalten und wurde somit nicht über eine automatische Vertragsverlängerung informiert. Herr S. wurde mit Schreiben vom Ende März 2015 über die automatischen Vertragsverlängerung in Kenntnis gesetzt. Hilfesuchend wandte sich der Konsument an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes konnte die Angelegenheit positiv geklärt werden. Der Vertrag wurde seitens des Unternehmens "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" rückwirkend beendet und die Forderung wurde ausgebucht.