Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung!
Herr S. habe bei der Wüstenrot Versicherungs-AG eine Kraftfahrzeugversicherung abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten habe er gegenüber dem Unternehmen den Wunsch geäußert, zur bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ein weiteres Fahrzeug mit Wechselkennzeichen zu versichern. Leider sei der Vorschlag des Herrn S. abgelehnt worden, da er in drei Unfälle involviert gewesen sei. Da er nur an einem der drei Unfälle die Schuld getragen habe, habe er die Ablehnung nicht nachvollziehen können, Grund weshalb er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz gewandt habe. Trotz Unterstützung durch den Konsumentenschutz konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Wüstenrot Versicherungs-AG war nicht bereit, dem Konsumentenschutz zu antworten, um Stellung zu nehmen, geschweige denn Herrn T. entgegenzukommen.