Visa-Karte gestohlen
Im März 2015 sei Frau E. in Russland im Urlaub gewesen. Laut Angaben der Konsumentin sei ihr vermutlich in einem öffentlichen Verkehrsmittel der Geldbeutel samt Visa-Karte gestohlen worden, obwohl sie diese sicher verwahrt habe. Sie habe die ''card complete Service Bank AG'' diesbezüglich unverzüglich informiert und eine Sperre der Karte veranlasst. Weiters habe sie den Diebstahl auch umgehend der örtlichen Behörde angezeigt. Frau E. sei ihren Angaben nach all ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen und somit treffe sie an diesem Vorfall kein Verschulden. Da die Konsumentin der Meinung gewesen sei, dass der entstandene Schaden von dem Unternehmen bzw. der Versicherung übernommen werden sollte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Durch Einschalten des Konsumentenschutzes wurde die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin geklärt.