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Eingeschränkte Handlungsfähigkeit ausgenutzt?

Frau P. hätte im Jahr 2009 einen Antrag auf Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung bei dem Maklerunternehmen Bogen & Partner Wealth Managers GmbH ausgefüllt. Nach Meinung der Konsumentin habe das Unternehmen jedoch nicht nach dem "Best Advice"-Prinzip agiert, da ihre Lebenserwartung zu diesem Zeitpunkt aufgrund verschiedener Krankheiten nicht äußerst hoch gewesen sei und zudem das Unternehmen ihren Angaben nach ihre massiv eingeschränkte Handlungsfähigkeit zu eigenen Zwecken ausgenutzt habe. Frau P. war der Meinung, dass aus diesen Gründen eine Rückabwicklung des laut Angaben der Konsumentin unnötigen und nicht passenden, dem Grundsatz des "Best Advice" widersprechenden Lebensversicherungsvertrag zu erfolgen habe und wandte sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes (Konsumentenschutz Verbandes Österreich???). Leider konnte die Angelegenheit trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes (Konsumentenschutz Verbandes Österreich???) nicht positiv abgeschlossen werden. Das Unternehmen Bogen & Partner Wealth Managers GmbH ließ über seine rechtsfreundliche Vertretung mitteilen, dass die Behauptungen der Konsumentin falsch seien, Frau P. korrekt beraten und aufgeklärt worden wäre und es ihr frei stehe, ihre Behauptungen gerichtlich unter Beweis zu stellen, womit das Unternehmen zu keiner außergerichtlichen Lösung bereit war.




UNTERNEHMEN PASST NICHT!